Das nächste irrsinnige europäische Daten-Monster

Von 26. März 2019Allgemein

Kann man mich als „Kreativen“ bezeichnen? Denke schon. Betrifft mich die Urheberrechtsreform? Ein bisschen, es geht um geistige Werke, die geschützt werden sollen. Finde ich es gut, dass Pressetexte geschützt werden sollen? Unbedingt! Das Niveau nimmt stetig ab, das liegt selbstverständlich auch an massenhaft frei verfügbaren, kostenlosen Informationen.

Bin ich also für eine Urheberrechtsreform? Ja, das bin ich. Kann ich der heute verabschiedeten zustimmen? Nein, in dieser Form ganz bestimmt nicht. Ich muss gestehen, ich habe sie nicht in Gänze gelesen. Aber die beiden umstrittenen Paragraphen §13 (jetzt §17) und §11 reichen aus, um zu zeigen, dass in Brüssel Menschen Entscheidungen treffen, die überhaupt rein gar keine Ahnung von der Materie haben, über die sie abstimmen und Gesetze erlassen.

Nach der schwachsinnigen Reform des Datenschutzes (DSGVO) wurde nun der nächste Irrsinn beschlossen.

Ich versuche, das mal kurz zusammen zu fassen: §13 bzw. §17 (allein die Änderung der Paragraphen-Nummer finde ich schon seltsam…) regelt Folgendes: Es soll verhindert werden, dass urheberrechtlich geschützte Werke kostenlos geteilt werden (z.B. auf Youtube, Facebook u.ä.). Wie? Bisher war der User, der Dateien hochgeladen hat, für den Inhalt verantwortlich und musste die Rechte besitzen. Jetzt ist der Plattformbetreiber verantwortlich. Schützt das „Urheber“? Ich bin der Meinung, maximal die ganz großen Konzerne (Kinofilme, große Musiklabels), die annäherend soviel Geld verdienen wie die Internet-Riesen. Kleine Künstler werden wie beim europäischen Datenschutz (DSGVO) benachteiligt oder gar beschnitten. Denn die Internet-Giganten werden ein Teufel tun und die Inhalte im Detail prüfen. Sie werden technischen Hilfsmittel einsetzen (Upload-Filter), um „verdächtige“ Inhalte zu sperren – eher zu viele als zu wenige. Heißt: der kleine Künstler, der z.B. einen Cover-Song hochläd, wird gesperrt und kann so keine Werbung mehr für sich machen…

Es geht aber noch weiter: durch diese Reform wird es jeglichem kleinerem Palttformbetreiber unmöglich gemacht, mit Nutzern zu interagieren. Beispiel: ein Betreiber für eine Art „Tauschbörse für Fotos“ bzw. lizenzfreie Bilder wie anfangs z.B. „Fotolia“ (heute ein Bezahl-Bildverlag, der zum Adobe-Unternehmensnetzwerk gehört). Über die AGB bzw. Nutzungsvereinbarung hatte der Betreiber seine Nutzer bestätigen lassen, dass Ihnen die Rechte an den hochgeladenen Werken gehören. Wenn er nun haftbar gemacht wird für Lizenzverstöße: wie soll er das denn konstrollieren? Selbst bei einer ganz kleinen Plattform ist ein manueller Vergleich nicht möglich. Schon allein, weil der Betreiber ja gar nicht recherchieren könnte, ob das Foto, das ein Nutzer gemacht hat, ev. von mir fotografiert wurde. Heißt: ich könnte jemanden beauftragen, Fotos, die nachweislich ich gemacht habe, hochzuladen und anschließend den Betreiber dafür zu verklagen. Ein völliger Nonsens! Ok, manuell geht nicht, also ein Upload-Filter (was sich kein kleinerer Betreiber leisten könnte). Heißt: jeder, der 100.000 Fotografen müsste seine 10.000 relevanten Bilder auf jeder Plattform hinterlegen, um Rechtsverstöße zu verhindern. Aufwandsmäßig und auch technisch (man denke nur mal an Upload-Zeiten und Hosting-Kosten) ein völliger Irrsinn!
Dieses Beispiel hat Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE in einem Youtube-Video hier ganz klar aus eigener Erfahrung erläutert.

Was zeigt uns dieses Beispiel:

Die Autoren bzw. Verfasser der Urheberrechtsreform haben soweit gedacht wie bei der europäischen Datenschutzverordnung. Rechtsanwälte bekommen dadurch viel Arbeit, kleinere Unternehmen werden mit Regularien und Stolpersteinen immens belastet – ev. bis zum Konkurs oder Geschäftsaufgabe. Die großen Konzerne wird es nicht interessieren, weil diese immer genügend Möglichkeiten und Marktmacht besitzen. Für mich ist dies eindeutig und ausschließlich ein Lobby-Auftrag, ausgeführt von den Parlamentariern.

Noch hirnrissiger und in meinen Augen gefährlicher wird es im Hinblick auf §11: hier soll geregelt werden, dass z.B. Google keine Headlines und Textauszüge von Pressetexten kostenlos nutzen darf. Damit werden die Journalisten angeblich gestärkt, damit sie mit ihrer Arbeit wieder Geld verdienen und nicht Google. Was wird passieren? Wird Google Geld bezahlen, um Vorschauen von Pressetexten nutzen zu dürfen? Bieten Sie mir doch eine Wette an. Ich sage: NEIN! Ganz im Gegenteil. Die Links zu relevanten Pressetexten, die wohl recherchiert sind und ev. einen weiterführenden, kostenpflichtigen Link beinhalten, werden verschwinden und so wird das Netz noch weiter überflutet von Populismus und Fake-News (deren „Autoren“ die Inhalte ganz sicher kostenlos zur Verfügung stellen)!

Warum muss man in der Politik eigentlich keinerlei Qualifikation zur fachlichen Kompetenz nachweisen? Über eine weitreichende Reform des uns bekannten Internets und auch der Meinungsfreiheit entscheiden Leute, wie beispielsweise Axel Voss, der auch noch zum Sprecher zum Thema Urheberrechtsreform ernannt wurde, der offensichtlich heute noch ohne Internet arbeitet.

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